Britisches Höchstgericht: US-Auslieferung Assanges wird nicht überprüft

Der Supreme Court in London wird nicht entscheiden, ob die Auslieferung Julian Assanges an die USA korrekt ist. Das ist noch nicht ganz das Ende.​

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Plakat auf Lastwagen: "Don't Extradite Assange" mit Schwarz-Weiß-Foto des Angeklagten

(Bild: Katherine Da Silva/Shutterstock.com)

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Der inhaftierte Wikileaks-Sprecher Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen. Der Supreme Court in London teilte am Montag der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, Assanges Antrag abgelehnt zu haben.

Nach Ansicht der drei Richter stellt die vorgelegte Frage keine juristisch relevante Rechtsfrage dar. Diese Rechtsfrage lautete: "In what circumstances can an appellate court receive assurances from a requesting state which were not before the court of first instance in extradition proceedings?"

In erster Instanz hatte der Westminster Magistrates’ Court die Auslieferung des Australiers abgelehnt. Der Londoner High Court hat diese Entscheidung allerdings aufgehoben und im Dezember grünes Licht für eine Auslieferung des 50-Jährigen an die USA gegeben. Allerdings machte das Gericht auch den Weg frei für eine Anrufung des Supreme Court.

Noch ist nicht über alle Fragen entschieden worden. Der Westminster Magistrates’ Court hatte zwar Assanges Auslieferung abgelehnt, gleichzeitig aber bestimmte Vorbringen des Mannes abgewiesen. Weil nun doch eine Abschiebung droht, stehen gegen diese Abweisungen der ersten Instanz noch Rechtsmittel offen, die Assanges Anwälte nutzen wollen.

Die US-Regierung will Julian Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Assanges Unterstützer sehen in ihm einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem ein Exempel statuiert werden soll. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Auslieferungshaft. Sollten Assanges erwartete Rechtsmittel gegen die abschlägig beschiedenen Teile der Entscheidung der ersten Instanz keinen Erfolg zeitigen, liegt das letzte Wort bezüglich der Auslieferung an die USA bei der britischen Innenministerin Priti Patel. (mit Material der dpa)

(ds)