Recht auf "schnelles" Internet: 56 KBit/s aufwärts – noch viele Fragen offen

Niedersächsische Regierungsvertreter glauben nicht, dass der erweiterte Universaldienst Baukapazitäten abzieht. Sie setzen auf Eigenverantwortung der Provider.

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(Bild: ThomBal / Shutterstock.com)

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Mit der jüngsten, Anfang Dezember in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gibt es nun ein Recht auf "schnelles" Internet für alle, das in sechs Monaten greifen soll. Das klinge "bahnbrechend", sei aber "im Detail noch nicht geregelt", erklärte Michael Helinski, Geschäftsführer des Länderarbeitskreises im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Digitalisierung Mitte der Woche auf dem virtuellen Breitbandgipfel Niedersachsen-Bremen 2021.

Die alte Bundesregierung hat es Helinski zufolge nicht mehr geschafft festzulegen, "was genau schnell" heißt. Bisher gälten bei der sogenannten Universaldienstverpflichtung noch "56 Kilobit als ausreichend", sodass Luft nach oben sei. "Die technischen Mindestvorgaben müssen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden", erläuterte der Verwaltungsexperte. Spätere Anpassungen seien dann einfacher.

Die Bundesnetzagentur bereite dem Vernehmen nach momentan die Details für die Verordnung vor, berichtete Helinski. Diese werde bis zum 1. Juni 2022 erstellt, einen Entwurf habe er noch nicht gesehen. Laut TKG soll die Regulierungsbehörde für den Anspruch auf ein flächendeckendes Festnetz die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite sowie die Uploadrate und die etwa für Livestreams und Online-Games wichtige Zeitverzögerung (Latenz) heranziehen.

Der Bundestag legte auch fest, dass unter diesen Universaldienst reguläre Homeoffice-Anwendungen, Anrufe und Videocalls sowie die Nutzungsmöglichkeit sozialer Medien fallen. Diese Leistung dürfte laut den Abgeordneten zunächst "durch ein 30-MBit-Produkt erreicht" werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte, dass als Bandbreite anfänglich mindestens 50 MBit/s festgelegt werden sollten. In den Topf, aus dem das Internet für alle gefördert wird, müssen neben klassischen Telekommunikationsfirmen auch Messenger-Dienste einzahlen.

Unklar ist nach Helinski auch noch, ob eine reine Anbindung via Funk oder Satellit die Voraussetzungen erfüllen könnte. Bisher werde der Universaldienst immer als Hybridanschluss "Festnetz und Mobil" gehandhabt. Dass sich der neue Anspruch angesichts knapper Tiefbaukapazitäten als Nadelöhr für den Glasfaserausbau auswirkt, glaubt der Koordinator nicht. Der erweiterte Universaldienst werde sich wohl auf überschaubare Fälle beschränken, da er immer dem privatwirtschaftlichen und dem geförderten Ausbau hinterherhinke. Verpflichtete Provider müssten zudem die anfallenden Kosten nachweisen. Damit sei ausgeschlossen, dass sie "daraus ein Geschäftsmodell generieren".

Durch die staatlichen Milliardenzuschüsse für den Breitbandausbau seien die einschlägigen Antragszahlen etwa von Telekommunikationsfirmen und Stadtwerken im Lande in den vergangenen fünf Jahren um rund 100 Prozent nach oben gegangen, ergänzte Klaus Albrecht aus der Vergabekammer des niedersächsischen Digitalisierungsministeriums. Der "Schock der Straßenbauträger" sei anfangs groß gewesen, mittlerweile hätten sich über die eingerichtete Stabsstelle aber gute Lösungen finden lassen.

Es bringe hier nichts nach Perfektion zu streben und "zulange am grünen Tisch" zu verbringen, meinte der Praktiker. "Ein paar Probleme muss man bei der Ausführung lösen", dafür gebe es aber die richtigen Instrumente. Eines davon sei die "Rahmenzustimmung", die sich Niedersachsen bei der Straßenbauverwaltung Sachsen abgeschaut habe. Sie verhindere, dass eine einzelne Meisterei oder ein Kreis "mit vielen Anträgen überflutet" werden und Genehmigungen zu lange auf sich warten ließen.

Das Werkzeug funktioniert laut Albrecht ähnlich wie bei Rahmenvereinbarungen zu Strom, Wasser und Gas: Dort sei mit generalisierten Regeln vertraglich vorgegeben, was die Versorger zu tun und zu lassen haben. Dies laufe "relativ geräuschlos". Bei der Rahmenzustimmung für das genehmigungspflichtige Verlegen von Telekommunikationsleitungen erteile der Baulastträger dementsprechend sein Plazet für ein komplettes Ausbauvorhaben etwa für eine Gemeinde oder einen Landkreis.

Geknüpft werde dieses aber an allgemeine Bedingungen, betonte der Insider. So sei die Ausführung eines Buddelprojekts drei Wochen vorher anzuzeigen. Ferner müssten die "anerkannten Regeln der Technik" eingehalten werden. Nötig sei auch noch eine verkehrsbehördliche Anordnung. Würden diese Vorgaben eingehalten, gelte die Zustimmung als erteilt. Das Motto laute: "Eigenverantwortung statt paternalistischer Prüfung" sowie "Entbürokratisierung durch Verwaltungshandwerk".

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Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Bernd Althusmann (CDU) hob im Rahmen des Gipfels das effiziente Zusammenwirken aller Partner beim Ausbau der digitalen Infrastruktur hervor: "Mit dem Gigapakt Niedersachsen haben wir ein nationales Vorbild für gelungene Zusammenarbeit geschaffen." 96 Prozent der 3161 förderfähigen Schulen hätten mittlerweile einen hochleistungsfähigen Internetanschluss oder erhielten ihn gerade durch ein laufendes Ausbauverfahren. Ähnlich sehe es bei den Krankenhäusern aus. Laut Bundesnetzagentur seien auch nur noch rund 2,4 Prozent der gesamten Landesfläche ohne 3G oder LTE-Mobilfunkversorgung.

(bme)