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Viele Promis wegen FTX verklagt – nur Taylor Swift stellte die richtige Frage

Viele Promis warben für die Kryptobörse FTX – und werden nun verklagt. Nur Popstar Taylor Swift stellte ein Frage, die sie vor dem Werbedeal bewahrte – und ins Herz des SEC-Kryptokonflikts zielte.

3 Min.
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FTX-Chef Bankman-Fried wollte Taylor Swift unbedingt als Werbegesicht. (Bild: Brian Friedman/Shutterstock)

Footballstar Tom Brady war dabei, seine damalige Frau, das Supermodel Gisele Bündchen, auch, ebenso Basketballstar Shaquille O’Neal und die Tennisspielerin Naomi Osaka. Sie alle machten Werbung für die von Sam Bankman-Fried gegründete Kryptobörse FTX – und werden nach deren spektakulärer Pleite verklagt.

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Nur eine war offenbar schlauer als die anderen Promis: Denn auch Taylor Swift sollte eigentlich ein Werbegesicht für FTX werden. Im Jahr 2021 bot die Kryptobörse der Popikone für das Sponsoring ihrer Tour 100 Millionen Dollar an, wie die Financial Times Ende 2022 berichtete.

Allerdings kam der Deal nie zustande – und jetzt ist auch bekannt, warum. Bevor sie den Vertrag unterschreiben wollte, soll Swift eine simple Frage gestellt haben, die sie vor der Verbandelung mit FTX bewahrte. Sie wollte von dem Vertreter der Kryptobörse genauer wissen, mit welchen Produkten dort gehandelt wurde. So berichtet es Adam Moskowitz, einer der Anwälte, die eine Sammelklage gegen die prominenten FTX-Testimonials angestrengt haben, in einer Folge des Krypto-Podcasts „The Scoop“.

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„Können Sie mir versichern, dass es sich dabei nicht um unregistrierte Wertpapiere handelt?“, fragte Swift. Das konnte FTX offensichtlich nicht. Auch eine abgespeckte Version des Werbedeals, bei der sie unter anderem den Verkauf von Tickets als nicht fungible Token (NFT) an ihre Fans bewerben sollte, kam dann nicht zustande. Mit ihrer Vorsicht lag Swift offensichtlich richtig. In einer Beschwerde vom Dezember 2022 schätzt die US-Börsenaufsicht SEC den nativen digitalen Token von FTX, FTT, als Wertpapier ein, der nicht ordnungsgemäß registriert worden ist.

Milliardenklage gegen Brady und Co.

Moskowitzs Kanzlei fordert über fünf Milliarden Dollar Schadensersatz von verschiedenen Promis. Der Vorwurf: Sie sollen das Angebt von FTX nicht sorgfältig genug geprüft haben, bevor sie sich an „Angebot und Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren in Form von renditeträchtigen Konten“ beteiligten.

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Anders als Swift willigte etwa das damalige Promipärchen Brady/Bündchen 2020 in den FTX-Werbedeal ein: Brady als Markenbotschafter, Bündchen als Beraterin für Umwelt- und Sozialinitiativen des Unternehmens. Als Teil des Deals sollen sie Bitcoin-Beteiligungen an der Kryptobörse erhalten haben. Grand-Slam-Siegerin Naomi Osaka schloss ebenfalls einen langfristigen Werbevertrag mit der Kryptobörse und soll dafür – mittlerweile wertlose – Firmenanteile und Digitalwährungen erhalten haben. Auch Basketballstar Shaquille O’Neal warb für FTX und ist nun wie seine prominenten Kollegen Ziel von Moskowitzs Schadensersatzforderung – auch wenn er monatelang versucht hat, der Zustellung der Klage zu entgehen.

SEC versus Krypto

Die Pleite von FTX ist ein Debakel für die Kryptobranche in den USA und hat die Debatte um eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets befeuert. Kunden der Kryptobörse sitzen auf Milliardenverlusten. Gründer Sam Bankman-Fried wird sich voraussichtlich im Oktober 2023 vor Gericht den Betrugsvorwürfen stellen, ihm drohen im Höchstfall bis zu 115 Jahre Haft. Dem FTX-Gründer wird unter anderem vorgeworfen, Investoren in die Irre geführt und in großem Stil Kundengeld veruntreut zu haben. Noch kurz vor der Insolvenz soll Bankman-Fried Milliarden Dollar an Kundengeldern auf seinen Hedgefonds Alameda Research verlagert haben, um Schulden zu begleichen.

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Die Frage, ob bestimmte Token als Wertpapier zu bewerten sind, steht im Zentrum der aktuellen Auseinandersetzung der SEC mit verschiedenen Kryptofirmen. So verstoßen etwa bestimmte Staking-Dienstleistungen aus Sicht der Börsenaufsicht gegen die Wertpapiergesetze. Die Kryptobörse Kraken stellte deshalb bereits ihren Staking-Dienst in den USA ein.

Seit rund drei Jahren läuft außerdem bereits ein richtungsweisendes Gerichtsverfahren zwischen der SEC und Ripple. Die Börsenaufsicht wirft dem Unternehmen vor, mit nicht registrierten Wertpapieren zu handeln. Im Kern geht es auch dabei um die Frage, ob die von Ripple herausgegebene Kryptowährung XRP unter die Zuständigkeit der Aufseher fällt. Die SEC will sie als Security (Wertpapier) und nicht als Commodity (Ware) bewerten.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Durchwinker

Da hat jemand Rückgrat gehabt. Respekt.

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Hel

… und viele Andere haben den Hals nicht voll bekommen…
Für so nen Blödsinn zu werben ist einfach nur bescheuert.
Hoffe, die dürfen kräftig blechen ;-)

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