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Corona-Innovation bei kanadischen Gerichten: Das Fax hält Einzug!

Gerichte in Neuschottland wagen sich an elektronische Neuerungen: Anklagevorwürfe dürfen nun per Fax eingereicht werden.

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Halifax, Hauptstadt der kanadischen Atlantikprovinz Neuschottland

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 1 Min.

Um Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren, wenden sich die Provinzgerichte Neuschottlands einer elektronischen Neuerung zu: Dem Faxgerät. Vor der Coronavirus-Pandemie mussten Polizeibeamte persönlich in den Gerichtsgebäuden vorsprechen, um von ihnen erhobene Vorwürfe im Zuge der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zu beeiden. Zwecks Reduktion der Ansteckungsgefahr haben die Gerichte letztes Jahr eine Notmaßnahme eingeführt: Seither durften Behörden ihre juristischen Anschuldigungen faxen.

Das hat sich offenbar bewährt, führen die Gerichte diesen Verfahrensschritt doch nun in ein Fax-Pilotprojekt über. Dafür haben sie am Montag ein ausfüllbares PDF-Formular aufgelegt, das Polizisten und Staatsanwälte fortan als Fax-Deckblatt zu benutzen haben.

Selbst bei Anträgen auf Haft- und Durchsuchungsbefehle bricht dank COVID-19 ein neues Zeitalter an: Für sie wurde im Rahmen des Pilotversuchs E-Mail als Dienstweg eröffnet. Polizisten sparen sich zahlreiche Botenwege von und zu Gericht.

Möchten auch Sie Fax ausprobieren? Informieren Sie sich über die damit verbundenen Gefahren! Gottseidank hat die Datenschutzbehörde Ontarios einen Leitfaden für Faksimile-Übertragungen herausgegeben.

Die Behörde empfiehlt unter anderem, einen Faxverantwortlichen zu ernennen, Faxgeräte in einem Sicherheitsbereich zu isolieren, Empfänger vor der Übertragung personenbezogener Daten anzurufen und, wenn Aufbewahrungspflichten bestehen, Faxe von Thermopapier auf normales Papier zu kopieren. Besondere Datenschutz-Fallstricke ortet die Datenschutzbehörde beim neumodischen Versand von Faxen direkt aus Personalcomputern.

(ds)