Edward Snowden erhält Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation

Der US-Whistleblower darf auf Dauer in Russland bleiben. Der Kreml hat Snowdens Antrag gemeinsam mit 71 anderen genehmigt.​

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Poster mit Konterfei Edward Snowdens

(Bild: Sergey Kohl/Shutterstock)

Lesezeit: 3 Min.

Edward Snowden ist Doppelstaatsbürger. Der US-Amerikaner besitzt jetzt auch die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation. Das zuständige Gremium, die Staatsbürgerschaftskommission des Kreml, hat 72 Anträge auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft genehmigt, darunter auch jenen Edward Snowdens.

Der bestätigt sein nun besser abgesichertes Exil nur indirekt: "Nach Jahren der Trennung von unseren Eltern, haben meine Frau und ich keinen Wunsch nach Trennung von unseren Söhnen", schreibt Snowden auf Twitter, "Nach zwei Jahren des Zuwartens und fast zehn Jahren Exil, wird ein bisschen Stabilität einen Unterschied für meine Familie machen. Ich bete für Privatsphäre für sie – und für uns alle."

Der NSA-Whistleblower hat die Staatsbürgerschaft 2020 beantragt. In dem Jahr hat die Russische Föderation Doppelstaatsbürgerschaften generell erlaubt, neue Bürger müssen nicht mehr auf fremde Staatsbürgerschaften verzichten. Für Snowden und seine Frau war das wichtig, weil sie ausdrücklich US-Bürger bleiben und eines Tag in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Snowden muss seit 2013 im russischen Exil leben. Damals hat Snowden illegale Spionage des US-Geheimdienstes NSA und dessen britischen Gegenparts GCHQ öffentlich gemacht. Auf der Flucht über Hongkong wollte er nach eigenen Angaben nach Ecuador, strandete aber am Moskauer Flughafen, als die US-Regierung seinen Reisepass rechtswidrig annullierte. EU-Staaten, darunter Deutschland, lehnten Snowdens Asylantrag ab.

Der Amerikaner bekam Asyl in Russland, dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und jetzt die Staatsbürgerschaft der Föderation. Voraussetzung waren unter anderem Russischkenntnisse und hinreichendes, legales Einkommen. Zu Fragen der russischen Politik hält sich Snowden bedeckt.

Neben PRISM hat Snowden 2013 eine Reihe weiterer Überwachungsprogramme der NSA aufgedeckt. Eines davon betraf die anlasslose Sammlung aller Telefondaten aller US-Anschlüsse. Wer wann von wo mit wem und welchem Endgerät telefoniert hat wurde jahrelang gespeichert und in Datenbanken gefüttert. Bereits 2015 hat das US-Bundesberufungsgericht für den Zweiten Bundesgerichtsbezirk diese US-Telefonüberwachung für gesetzwidrig erklärt, weil sie gegen Unterabschnitt IV des Foreign Intelligence Surveillane Act (FISA) verstößt. 2020 hat das US-Berufungsgerichts für den Neunten Bundesgerichtsbezirk festgestellt, dass die heimliche Telefonüberwachung außerdem verfassungswidrig war.

Dennoch ist Snowden bis heute in den USA wegen Spionage und Diebstahl von Staatseigentum angeklagt, weshalb er nicht in seine Heimat zurückkehren kann. Und wegen Verletzung vertraglicher Schweigepflichten stehen der US-Regierung alle Einnahmen aus Edward Snowdens Biografie "Permanent Record" zu. Snowdens Frau und deren beiden Söhne müssen offenbar noch etwas länger auf die Entscheidung über deren Anträge auf Staatsbürgerschaften der Russischen Föderation warten.

(ds)