Datenschützer: Steuer-ID als Bürgernummer ist verfassungswidrig

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sind gegen den Plan des Innenministeriums, die Steuer-ID als Personenkennzeichen fürs E-Government zu nutzen.

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Datenschützer: Steuer-ID als Bürgernummer ist verfassungswidrig

(Bild: kentoh/Shutterstock.com)

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Mit Nachdruck warnt die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Bundesregierung davor, die Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennziffer für die geplante Registermodernisierung zu verwenden. Das Vorhaben stehe "im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen", betont das Gremium. Die Bundesregierung müsse einen Entwurf vorlegen, der einer drohenden Verfassungsbeschwerde Stand halte.

Über 50 Datenbanken inklusive der Melderegister sollen laut dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums über die Steuer-ID virtuell verknüpft werden. Damit löse sich die Nummer von ihrer "ursprünglichen Zweckbestimmung für rein steuerliche Sachverhalte, obwohl sie nur deswegen bislang als verfassungskonform angesehen werden kann", warnt die DSK in einer am Freitag veröffentlichten Entschließung. Das Bundesverfassungsgericht habe der Einführung solcher Personenkennzeichen "seit jeher enge Schranken auferlegt, die hier missachtet werden".

Mit dem Gesetzesvorstoß des Innenressorts könnten Informationen etwa aus dem Melderegister mit solchen aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder dem Schuldnerverzeichnis abgeglichen "und zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefasst werden", warnen die Datenschützer. Die in dem Entwurf vorgesehenen technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen reichten nicht aus, um zu verhindern, dass staatlicherseits missbräuchlich Daten zu einer Person zusammengeführt würden.

Die DSK rechnet ferner damit, dass das neue Kennzeichen "auch im Wirtschaftsleben weite Verbreitung finden wird, was das Missbrauchsrisiko weiter erhöht". Man habe stattdessen "sektorspezifische" Personenkennziffern gefordert. Diese seien "datenschutzgerecht und zugleich praxisgeeignet", da sie einen einseitigen staatlichen Abgleich deutlich erschwerten und trotzdem zur Identifizierung taugten. Trotzdem habe sie die Bundesregierung "nie ernsthaft erwogen" und pauschal als zu komplex abgelehnt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hofft aber noch, "dass uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss". (bme)