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Ministerium bezweifelt Beschluss Weimarer Maskenurteil sorgt für Wirbel

Die Stadt Weimar verteilt kostenlos Masken an alle Bürger.

Die Stadt Weimar verteilt kostenlos Masken an alle Bürger.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Ein Urteil des Familiengerichts in Weimar wirft Fragen auf: Ein Beschluss untersagt zwei Schulen, die Maskenpflicht anzuordnen, weil damit das Kindeswohl gefährdet sei. Das Bildungsministerium in Erfurt setzt die Anordnung außer Kraft und bezweifelt die Zuständigkeit des Gerichts.

Ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar setzt die Corona-Regeln an zwei Schulen in Thüringen außer Kraft und sorgt im Netz für Aufregung. Nach Auffassung des Bildungsministeriums in Erfurt hat das Urteil keinerlei Auswirkungen für Thüringen. In einer Presseerklärung teilte das Ministerium mit, der Beschluss vom 8. April sei bisher nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden und werfe zudem gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. Das Ministerium empfahl zugleich eine sofortige Prüfung durch ein höheres Gericht.

Das Amtsgericht hatte per einstweiliger Anordnung verfügt, dass an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht nicht angeordnet werden darf. Auch Schnelltests wurden untersagt. "Die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen stellen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes dar", heißt es in dem Beschluss (Az.: 9 F 148/21), der anonymisiert im Netz kursiert. Bei den Schulen handelt es sich laut MDR um die Staatliche Grundschule Pestalozzi und die Staatliche Regelschule Pestalozzi in Weimar. Hintergrund des Verfahrens war der Antrag der Mutter von zwei acht und 14 Jahre alten Jungen, die das Kindeswohl gefährdet sieht. Das Amtsgericht bezog seinen Beschluss allerdings auf alle Schüler der beiden Schulen. Laut Bildungsministerium kann der Beschluss aber nur für die zwei am Verfahren beteiligten Schüler gelten.

Das Bildungsministerium zweifelte weiterhin an der Zuständigkeit des Amtsgerichtes Weimar. So habe das Familiengericht die Entscheidung getroffen. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung sei aber Sache der Verwaltungsgerichte. Außerdem könnten nur konkret benannte Personen Adressat von gerichtlichen Ge- und Verboten sein. Im Beschluss seien aber nur allgemein die "Leitungen und Lehrer" der Schulen genannt worden, hieß es in der Mitteilung weiter.

Ministerium: "Infektionsschutzmaßnahmen gelten weiter"

Im Fazit seiner Mitteilung setzt das Erfurter Ministerium den Gerichtsbeschluss faktisch außer Kraft. Wörtlich heißt es dort: "Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter."

Zuvor hatte es im Netz sogar massive Zweifel an der Echtheit des Gerichtsbeschlusses gegeben. Offiziell bestätigte zuerst der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts tatsächlich echt ist. Er kritisierte am Samstag auf Twitter, das Gericht habe die höchst umstrittenen Auffassungen einer Gutachterin zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um eine Biologin, die die Nachweisbarkeit des Coronavirus durch PCR-Tests bezweifelt. Eine weitere Gutachterin ist als bekennende Maskengegnerin aufgetreten. Das Urteil war am Wochenende lanciert und massenhaft in Querdenkerkreisen geteilt worden.

Das Amtsgericht Weimar hatte schon im Januar für Wirbel gesorgt, als es einen Angeklagten freisprach, der wegen Verstößen gegen die Thüringer Corona-Verordnung vor Gericht stand. Im damaligen Urteil wurde das allgemeine Kontaktverbot im ersten Lockdown 2020 als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingestuft. Der Fall liegt mittlerweile beim Oberlandesgericht Jena.

Quelle: ntv.de, mau

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