"Russland hat [...] bei der gewaltlosen Aufnahme der Krim in sein Staatsgebiet, dem ein Referendum vorausgegangen war, völkerrechtlich korrekt gehandelt."
"Wie sieht die Beachtung des Völkerrechts durch Russland im Fall vom Donbass aus?
Die Volksrepubliken Luhansk und Donezk hatten bereits bei der Auflösung der Sowjetunion 1991 einen Antrag auf Beitritt zur neugeschaffenen Russischen Föderation gestellt. Russland hatte damals andere Sorgen, und so blieben beide Oblasten bei der Ukraine. Ihre russische Bevölkerung, weil russisch und nicht ukrainisch, wurde fortan von den ukrainischen Behörden auf verschiedenste Arten diskriminiert und sogar von der Armee bekämpft.
Wie bekannt ist, verlagert sich die NATO, sie zählt heute bereits 27 Mitglieder, in den letzten Jahren sukzessiv und provokativ an die russische Grenze.
Die USA erzeugten anfangs 2022 weltweit Druck, zum Beispiel indem ein russischer Einmarsch in die Ukraine medienwirksam auf den 16. Februar 2022 vorausgesagt wird. Die die anwesende OSZE beobachtete und dokumentierte tatsächlich in diesen Tagen einen massiven Beschuss gegen die beiden Republiken durch die ukrainische Armee entlang der Waffenstillstandslinie. Aussenminister Lawrow sprach von über hunderttausend Flüchtlingen, die in der Folge der massiven Angriffe überwiegend nach Russland flohen.
Die Republiken Donezk und Luhansk beschlossen zum wiederholten Male die Sezession von der Ukraine und stellten einen Antrag auf Anerkennung durch die Russische Föderation. Die Duma in Moskau beschloss aufgrund der Dringlichkeit am 15. Februar diesem Begehren stattzugeben und bat Präsident Putin um seine Zustimmung. Dieser unterzeichnete, für alle Welt sichtbar, mit dem Hinweis, dass die Ukraine nicht gewillt sei das Minsker Abkommen umzusetzen, einige Tage später am 21.02.2022 die entsprechenden Urkunden. Der Vertrag zwischen den Volksrepubliken und Russland sah neben der Absicht zur Freundschaft und Zusammenarbeit ausdrücklich den gegenseitigen Beistand vor. Konkret wurde vereinbart, dass die Streitkräfte der Russischen Föderation «friedenserhaltende Funktionen im Hoheitsgebiet» der beiden Volksrepubliken wahrnehmen können. Das gilt ab 21.02.2022.
Spätestens jetzt war der zunehmend anhaltende Beschuss durch die Armeen der Ukraine nach Völkerrecht kein Bürgerkrieg mehr, sondern ein kriegerischer Akt zwischen den Staaten Ukraine auf der einen Seite und den unabhängig gewordenen Republiken Donezk und Lugansk und der Russischen Föderation andererseits, wobei ganz klar die Ukraine der Aggressor ist.
Hätte die Ukraine spätestens zu diesem Zeitpunkt die Kampfhandlungen eingestellt und wäre an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, wäre unter Umständen die militärische Operation durch Russland vermeidbar gewesen. Da das aber bis heute nicht der Fall ist, nehmen Russland und die von Russland anerkannten souveränen und eigenständigen Gebiete für sich das Recht auf kollektive Verteidigung in Anspruch, wie sie im Artikel 51 der UN Charta festgeschrieben ist."