"Oft sind es Ihre Beobachtungen des täglichen Lebens, mit denen Sie unsere Arbeit erfolgreicher machen. Auf dieser Seite soll Ihnen daher Gelegenheit gegeben werden, uns mit Ihren Hinweisen zu unterstützen. Sofern Sie eine Anzeige erstatten, sich beschweren oder bedanken möchten bzw. polizeilichen Rat suchen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die speziell hierfür vorgesehenen anderen Seiten nutzen würden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Polizei anonymen Hinweisen nur im Ausnahmefall nachgehen kann.
Gegebenenfalls folgen Ihrem Hinweis polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen. Bitte beachten Sie: Bei bewusst unwahren Angaben machen Sie sich selbst strafbar.
"Zuständig" ist das Polizeipräsidium, in derem örtlichem Bereich sich die Sachlage ereignet hat, die Sie uns mitteilen wollen.
Das Landeswasserschutzpolizeiamt hat eine landesweite Zuständigkeit an und auf den Gewässern von M-V."
Hier können Sie Strafanzeigen online erstatten. In Notfällen wählen Sie aber immer 110.Verkehrsunfälle können über die Onlinewache nicht angezeigt werden.
Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, können Sie eine Anzeige auch online erstatten. Die eingehenden Anzeigen werden automatisch an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Sollte der Tatort nicht im Bereich der Polizei Hamburg liegen, wird die Anzeige von uns an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
Bei einer Recherche versuchten Journalistinnen und Journalisten von "Welt" und "Süddeutscher Zeitung" herauszufinden, bei wie vielen Corona-Fällen der Impfstatus überhaupt bekannt ist. Ihr Verdacht lautete: Die Fälle, bei denen die Behörden den Status nicht kennt, werden als Ungeimpfte aufgeführt. Dieser Verdacht erhärtete sich, es stellte sich heraus: In den meisten Fällen weiß die Hamburger Sozialbehörde tatsächlich nicht, ob jemand geimpft oder ungeimpft ist.
Die Absage des Hafengeburtstag Anfang Mai hatte sich bereits angedeutet. Wie sich die Pandemie bis dahin entwickle, sei momentan kaum abzusehen, heißt es in einer Pressemeldung des Senat.
"Es wäre unverantwortlich gegenüber allen Akteuren, Partnern und Unternehmen weitere Kosten und erhebliche Arbeitsaufwände zu produzieren"
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos)
Möglicherweise könnte der 833. Hafengeburtstag mit Party an den Landungsbrücken im Spätsommer nachgeholt werden - wenn es die Corona-Pandemie dann erlaubt. Das heißt auf jeden Fall, nach den Sommerferien. Eine Entscheidung darüber soll bis Ende März fallen.
Da staunte Michael S. nicht schlecht: Grade hatte er bei eBay im Auftrag seines Unternehmens bei zwei Auktionen insgesamt 13 PCs vom Typ Fujitsu D756 SFF von Verkäufer onkellaepi2020 erworben. Die Rechner sollten eigentlich ohne Festplatte geliefert werden, doch in einem steckte eine drin...
Der Fanclub „Wurster Pauli Zecken BrunWitt“ ist damit eingetragener St.-Pauli Fanclub und Mitglied im Fanladen St. Pauli. Vorsitzender ist Lüder Korff. Ziele sind neben der Unterstützung des FC St. Pauli und der Umsetzung der Grundsätze und Werte des Vereins Besuche im Millerntor-Stadion, gemeinsame Aktivitäten, der Austausch mit anderen Fanclubs.
Wer darf was und wie? Was dürfen geboosterte Menschen, was Genesene oder Menschen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind - und wann braucht wer einen Test? Das NDR Landesfunkhaus Hamburg hat auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung den Corona-Regel-Check entwickelt. Dieser zeigt Ihnen nach wenigen Klicks an, welchen Aktivitäten Sie in Hamburg mit ihrem aktuellen Impf- oder Genesenenstatus nachgehen können, wo eine Maskenpflicht gilt und ob ein zusätzlicher Test nötig ist.
Der Sturm "Ylenia" hat auf der Elbe für starken Wellengang gesorgt. Ein Handy-Video zeigt, wie eine Welle die Frontscheibe der Elbfähre "Tollerort" zerschlägt.